Unfallversicherung Vilshofen an der Donau

Versicherungsrecht und Schadensrecht

Wer kennt nicht das unbefriedigende Gefühl, wenn eine Versicherung trotz scheinbar eindeutigem Sachverhalt "gute Gründe" findet, um nicht die erwartete Versicherungsleistung zahlen zu müssen? Dabei wird oft vergessen, dass auch Versicherungen nur Unternehmen sind, denen daran liegt, einen möglichst hohen Gewinn für ihre Anteilseigner zu erzielen, was nur möglich ist, wenn viele Leistungsanfragen negativ beantwortet werden. Hier brauchen Sie einen auf das "Kleingedruckte" versierten Rechtsanwalt, der nur auf der Seite des Versicherungsnehmers kämpft und nicht im nächsten Prozess wieder die Versicherung vertritt.

Wenn Versicherungen Zahlungen ablehnen, heißt dies noch nicht, dass dem Versicherten keine Leistung zusteht. Oft berufen sich Versicherungen dabei auf die Versicherungsbedingungen, das sogenannte Kleingedruckte. Da gerade diese der juristischen Auslegung bedürfen, ist es für den Versicherten wichtig, mit Hilfe eines Rechtsanwalts den Versicherungen auf gleicher Augenhöhe zu begegnen.

Insbesondere vertreten wir Hochwasseropfer, die angesichts des Jahrhunderthochwassers von Donau und Inn im Juni 2013, das nicht nur in den niederbayerischen Städten Passau und Deggendorf einen erheblichen Sachschaden erlitten haben, aber deren Versicherung (z. B. Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung oder Betriebsunterbrechungsversicherung) eine Entschädigungszahlung ablehnt, weil eine Elementarversicherung nicht abgeschlossen wurde.

Die Kanzlei Dr. Vachek Rechtsanwälte bietet Ihnen unter anderem in den Bereichen Berufsunfähigkeitsversicherung, Berufsgenossenschaft, Private Krankenversicherung, Lebensversicherung, Unfallversicherung, Hausratversicherung, Haftpflichtversicherung und Rechtsschutzversicherung unsere Erfahrung und kompetente Hilfe an.

Eng verbunden mit dem Versicherungsrecht ist das allgemeine Schadensrecht. Hier geht es vor allem um die Fragen, wenn einem selbst ein Schaden durch einen Dritten zugefügt wurde (z.B. Verkehrsunfall). Dann geht es an die Regulierung mit der Haftpflichtversicherung des Schädigers. Hier können oft Mehraufwendungen wie z.B. zusätzliche Fahrtkosten oder Ersatzanschaffungen als Schaden angesetzt werden, die der Geschädigte ohne Rechtsberatung übersehen würde.

Ansprechpartner sind hier die Rechtsanwälte Johannes M. Fiedler und Dr. Marcel Vachek.


Relevante Suchbegriffe

Private bzw. gesetzliche Unfallrente – Berufsunfähigkeits- bzw. Erwerbsminderungsrente – Krankentagegeld – Schadensersatz und Schmerzensgeld bei (Verkehrs-)Unfällen

 
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