Neues Gesetz zu Hinterbliebenengeld:

Schmerzensgeld nun auch für Angehörige bei Tod des Betroffenen

Am 22. Juli 2017 ist das Gesetz zur Einführung eines Anspruchs auf Hinterbliebenengeld (BGBl. I 2017, S. 2421) in Kraft getreten. Nach den Bestimmungen dieses Gesetzes können nun auch Angehörige von Opfern eines Unfalls oder einer Fehlbehandlung mit tödlichem Ausgang Ersatz des ihnen entstandenen immateriellen Schadens (= Schmerzensgeld) fordern.

Bislang konnten Angehörige lediglich den ihnen entstandenen materiellen Schaden (z. B. Barunterhaltsschaden, Beerdigungskosten, entgangener Unterhalt, etc.) fordern. Ein Ersatz auch des immateriellen Schadens, der durch den Verlust einer nahestehenden Person entstanden ist, war dem deutschen Zivilrecht bisher fremd. Mit der Einführung des neuen § 844 Abs. 3 BGB vefolgt der Gesetzgeber nun einen neuen Anstaz und billigt den Hinterbliebenen neben dem Ersatz des materiellen Schadens nun auch einen Anspruch auf Ersatz des zugefügten seelischen Leids zu.

Voraussetzung eines Anspruchs auf Hinterbliebenengeld ist zunächst das Bestehen eines besonderen Näheverhältnisses zum Verstorbenen. Das Vorliegen eines solchen Näheverhältnisses wird für Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Eltern und Kinder gesetzlich vermutet. Jedoch kann grundsätzlich auch über den genannten Personenkreis hinaus jede Person ersatzberechtigt sein, wenn ein besonderes Näherverhältnis zur getöteten Person bestanden hat. Als Kriterien für das Vorliegen einer solchen Nähebeziehung kommen familiäre Bande, verwandtschaftliche Beziehungen, eine häusliche Gemeinschaft sowie tatsächlich praktizierte Lebensentwürfe (z. B. nichteheliche Lebensgemeinschaft mit gemeinsamem Haushalt) in Betracht.

Die Höhe des Hinterbliebenengeldes hat den Ausgleich des durch den Verlust der geliebten Person entstandenen seelischen Nachteils zum Ziel und soll gerade nicht die durch die Zerstörung des menschlichen Lebens entstandenen wirtschaftlichen Nachteile kompensieren. Die Höhe der Entschädigung wird daher bei ca. EUR 10.000,00 liegen. Bei schweren psychischen Beeinträchtigungen durch den Tod des Angehörigen können die Beträge auch deutlich darüber liegen.

Mit dem Gesetz zur Einführung des Hinterbliebenengeldes ist der Gesetzgeber daher einen erfreulichen Schritt gegangen und hat erstmals auch seelisches Leid der Angehörigen als ersatzfähigen Schadensposten anerkannt.

 

2245 Behandlungsfehler in 2016:

Neue Statistik der Bundesärztekammer

«Fehler passieren - auch in der Medizin.» Nur da können sie erhebliche Folgen haben - bis hin zum Tod. In der Statistik der Bundesärztekammer tauchen übrigens nur Fehler auf, wenn sich ein Patient beschwert.

Die Zahl der ärztlichen Behandlungsfehler in Deutschland hat sich nach Angaben der Bundesärztekammer (BÄK) in den vergangenen Jahren kaum verändert. 2016 trafen die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärzteschaft bundesweit 7639 Entscheidungen zu Beschwerden von Patienten über Behandlungsfehler, gut 400 mehr als im Vorjahr. In 2245 Fällen (2015: 2132; 2014: 2252) habe tatsächlich ein Behandlungsfehler oder eine mangelnde Risikoaufklärung vorgelegen. Dies geht aus der jährlichen statistischen Erhebung der BÄK hervor, die am Donnerstag in Berlin vorgestellt wurde.

In 1845 Fällen habe die Behandlung einen gesundheitlichen Schaden verursacht, der dann zu einem Anspruch des Patienten auf Entschädigung führte. In 96 Fällen starb der Patient an dem Fehler. In 400 Fälle konnte kein Zusammenhang zwischen Behandlungsfehler und einer nachfolgenden Gesundheitsschädigung festgestellt werden.

Allerdings werden nur Fälle in die Statistik aufgenommen, wenn eine Beschwerde von Patienten vorliegt. Ärzte, Pfleger oder andere Mitarbeiter eines Krankenhauses oder einer Praxis sind nicht verpflichtet, Fehler zu melden, wenn ihnen welche auffallen. Zudem werden mögliche Behandlungsfehler, die wegen mangelnder Hygiene zu Infektionen führten, in dieser Statistik nicht berücksichtigt.

An der Spitze der Beschwerden, bei denen der Antrag 2016 zur Entscheidung kam, lagen Arthrosen und Knochenbrücke: Knie- und Hüftarthrosebehandlungen mit 577 Fällen gefolgt von Unterschenkel- und Sprunggelenkfrakturen (171 Beschwerden), Unterarmbrüchen (162) sowie Schulter und Oberarmfrakturen (154).

Die Ärztekammer verwies auf die ständig steigende Zahl an Behandlungen. Im ambulanten Bereich habe sie demnach zwischen 2004 und 2015 um 160 Millionen auf mittlerweile 696 Millionen zugenommen. In Krankenhäusern habe sich die Zahl im gleichen Zeitraum um mehr als 2,5 Millionen auf fast 19,8 Millionen Fälle erhöht.

Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, forderte in der der «Heilbronner Stimme» (Donnerstag), die Beweislast bei Behandlungsfehlern müsse zugunsten der Opfer umgekehrt werden. Auch fehle immer noch ein sofort greifender Härtefallfonds. Notwendig sei zudem die Einführung eines Zentralregisters zur Erfassung von Behandlungsfehlern. «Ärztekammern, Krankenkassen und Gerichte sammeln Behandlungsfehler weiter nebeneinander her. Noch immer lehnt die Bundesregierung die zentrale Erfassung aller Fälle ab.»

Der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) forderte ebenfalls einen besseren Schutz von Patienten. Stefan Gronemeyer, stellvertretender MDS-Geschäftsführer, sagte der Zeitung, eine gesetzliche Meldepflicht für Behandlungsfehler sei sinnvoll und notwendig.

 

Text und Grafik mit freundlicher Genehmigung der dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH, www.dpa.de



Bayerischer Rundfunk 22. November 2016:

Gesundheit! "Behandlungsfehler: Was sind meine Rechte?"

Eine Sendung über den geplanten Patientenentschädigungs- und Härtefallfonds mit Rechtsanwalt Dr. Marcel Vachek

Bayern hat gemeinsam mit Hamburg eine Bundesratsinitiative über einen Patientenentschädigungs- und Härtefallfonds für Patienten geschaffen, die Opfer von "niedrigschwelligen" Behandlungsfehlern geworden sind. Ziel des Gesetzesvorschlags ist es, Patienten eine finanzielle Entschädigung zukommen zu lassen, die während einer Krankenhausbehandlung zwar einen erheblichen Schaden an ihrer Gesundheit bzw. ihrem Körper erlitten haben, die jedoch das Krankenhaus wegen rechtlicher Unsicherheiten nicht in Anspruch nehmen können. Von großer Wichtigkeit wäre ein solcher Fonds insbesondere für Patienten, denen es nicht gelingt, einen in einem Krankenhaus Behandlungsfehler mit der vor Gericht erforderlichen "an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit" nachzuweisen. Profitieren würden aber auch Patienten, die zwar einen Behandlungsfehler beweisen können, denen aber ebenfalls nicht mit ebendieser Wahrscheinlichkeit des § 286 ZPO der Nachweis gelingt, dass der erlittene Schaden ursächlich auf den Behandlungsfehler zurückgeht, also auf einer Außerachtlassung des medizinischen Facharztstandards beruht. Mit dabei in der Sendung war Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Marcel Vachek, zu hören ca. ab Minute 4.00 des Beitrags. Ob der seit Jahren diskutierte Fonds für Patienten aufgrund der neuerlichen Bundesratsintiative für Patienten tatsächlich Realität wird, bleibt abzuwarten. Gerade die FInanzierung des Entschädigungsfonds aus Steuermitteln stößt u. a. bei einigen Bundesländern auf Widerstand. Man sieht hier die Verantwortung bei den Berufshaftpflichtversicherungen der Krankenhäuser. Diese wiederum wollen an dem neuen Fonds finanziell nicht beteiligt werden, wenn die rechtliche Schwelle, die ihre zivilrechtliche Haftung begründet, gerade nicht erreicht ist.

 

Bayerischer Rundfunk 12. September 2016:

Nah dran: "Odyssee durch die Instanzen" - Der zähe Kampf um Entschädigung für ärztliche Behandlungsfehler

Eine Sendung über ärztliche Behandlungsfehler mit Rechtsanwalt Dr. Marcel Vachek

Patienten, die Opfer eines ärztlichen Behandlungsfehlers werden, müssen hart um eine Entschädigung kämpfen. Das Bürgerliche Gesetzbuch geht von dem Grundsatz aus, dass der Patient dem Arzt einen Fehler nachweisen muss. Zwar hat das Patientenrechtegesetz von 2013 die Beweisführung in bestimmten Fällen erleichtert. In der Praxis ist es für die Betroffenen aber nach wie vor sehr schwierig zu belegen, dass der Arzt etwas falsch gemacht hat. Hilfe finden Patienten bei entsprechend spezialisierten Beratungsstellen ihrer Krankenkasse. Die AOK Bayern verzeichnete im vergangenen Jahr fast 500 bestätigte Behandlungsfehler; jeder sechste Fall, bei dem ein Verdacht bestand, erwies sich nach einer Prüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung als tatsächlicher Behandlungsfehler. Das NOTIZBUCH hat eine Patientin besucht, die Opfer eines Behandlungsfehlers geworden ist: Bei einer Bandscheiben- Operation verwendeten die Ärzte zu lange Schrauben, die das Rückenmark schädigten. Die Frau aus Niederbayern ist seitdem querschnittsgelähmt und sitzt im Rollstuhl. Sechs Jahre musste sie kämpfen, bis sie schließlich in einem gerichtlichen Vergleich eine größere Geldsumme erhielt. (Quelle: BR2 -Notizbuch, 12.09.2016, 10:05 bis 12:00 Uhr).

 

SZ-Artikel vom 10. Mai 2016:

Jeden Tag mehr als 3 Behandlungsfehler in Bayern

"Fast 500 Behandlungsfehler hat die AOK in Bayern im vergangenen Jahr bei ihren Versicherten registriert. Täglich sind das 1,3 Fälle, wie die Krankenkasse am Dienstag mitteilte. Am häufigsten passieren Fehler in der Chirurgie, der Orthopädie und der Zahnmedizin sowie Kieferchirurgie. Auf alle gesetzlich Krankenversicherten im Freistaat hochgerechnet könne man von rund 1200 Fällen jährlich ausgehen, sagte Dominik Schirmer, Bereichsleiter Verbraucherschutz bei der AOK. Dies seien 3,4 Fälle pro Tag. "Das ist eine Zahl, die erschreckt", sagte Schirmer.

Seit dem Jahr 2000 hat die Kasse rund 5200 Behandlungsfehler gezählt und knapp 35 000 Versicherte wegen eines vermuteten Behandlungsfehlers beraten. Dies ist für die Betroffenen kostenlos. Die AOK wolle aus diesen Zahlen Lehren ziehen und solche Vorfälle künftig vermeiden. Bisher würden Behandlungsfehler oft tabuisiert und als individuelles Versagen gebrandmarkt, statt aus ihnen zu lernen.

"Wir brauchen daher auch dringend ein bundeseinheitliches Zentralregister für Behandlungsfehler", forderte Schirmer. Es sei nicht sinnvoll, dass Ärztekammern, Krankenkassen und Gerichte hier unterschiedlich zählen. Um den Betroffenen zu helfen, müsse zudem ein Teil der Beweislast zu den Ärzten wandern. Mit etwa 4,3 Millionen Versicherten ist die AOK Bayern die größte Krankenkasse im Freistaat. Die Betroffene Maria Thamerus schilderte ihren eigenen Fall: Aufgrund eines Fehlers bei einer Bandscheiben-OP im Jahr 2009 ist sie heute querschnittsgelähmt. Die Ärzte verwendeten damals zu lange Schrauben, die das Rückenmark schädigten. "Als ich aus der Narkose erwachte, war ich gelähmt und hatte brutale Schmerzen", erzählte Thamerus. Sie musste noch mehrmals operiert werden. Erst sechs Jahre später erhielt sie nach einem gerichtlichen Vergleich eine größere Geldsumme.

Zivilprozesse dauerten meist zwei bis drei Jahre, sagte der Fachanwalt für Medizinrecht, Marcel Vachek. Im Fall einer Berufung vergingen weitere ein bis zwei Jahre. Dennoch lohne sich der Streit oft, denn die Höhe der Schmerzensgelder gerade bei schweren Schädigungen steige tendenziell. Außerdem sollten die Betroffenen nicht zu lange warten, denn sobald ein Behandlungsfehler durch ein Gutachten bestätigt wurde, laufe die Verjährungsfrist von drei Jahren."

Abdruck mit freundlicher Genemigung der dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH, Hamburg, www.dpa.de

 

21.01.2014 - 19.000 Tote jährlich in Deutschland durch Behandlungsfehler in Krankenhäusern:

AOK rügt im Krankenhaus-Report 2014 die hohe Zahl der Behandlungsfehler mit Todesfolge

Es ist keine neue Erkenntnis, dass die Zahl der durch ärztliche Behandlungsfehler gestorbenen Patienten die Zahl der Verkehrstoten übersteigt. So hatte bereits Prof. Dr. Matthias Rothmund, seinerzeit Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie, auf dem Chirurgen-Kongress in München im April 2005 die schockierende Nachricht ans Licht gebracht: "Durch Behandlungsfehler sterben jährlich mehr Menschen als im Straßenverkehr". Diese Aussage hat die empirische Krankenhausstudie des AOK-Bundesverbands in Zusammenarbeit mit dem Wissenschaftlichen Institut der AOK (WIdO) nicht nur durch konkretes Zahlenmaterial unterlegt; die tatsächlichen Zahlen der in deutschen Krankenhäusern aufgrund von ärztlichen Behandlungsfehlern verstorbenen Patienten sind überdies erschreckend hoch: Während es in Deutschland weniger als 4.000 Unfalltote gibt - Tendenz seit Jahren sinkend - steigt oder verbleibt die Zahl der Patienten, die ihr Leben in Krankenhausbetten lassen, auf einem erschreckend hohen Niveau. Dabei wäre etwa die Hälfte dieser Toten bei korrekter ärztlicher Behandlung vermeidbar. Insbesondere rügt die AOK-Studie die tödlichen Fehler, die aufgrund falscher Medikamentengabe oder infolge mangelnder Hygiene auftreten. Hinzu kommen - oft nicht zwingend indizierte - Operationen, die Krankenhäuser erbringen, obwohl sie hierin wenig Erfahrung haben. Oft sind es kleinere Kreiskrankenhäuser, die sich nicht auf bestimmte Operationen spezialisiert haben, sondern wohnortnah eine Rund-um-Versorgung der Patienten gewährleisten wollen. Obwohl heimatnahe Krankenhäuser im Regelfall die 1. Anlaufstelle für Patienten sind, birgt dies die Gefahr, dass in dem Krankenhaus aufgrund zu niedriger Fallzahlen für spezielle Operationen eine zu geringe Erfahrung bei denjenigen operativen Heileingriffen besteht, die nicht täglich durchgeführt werden. Als Patientenanwälte empfehlen wir daher, im Falle einer vorhersehbaren Operation jedenfalls ein Krankenhaus zur Operation - soweit diese überhaupt erforderlich ist - aufzusuchen, die von der Einrichtung häufig durchgeführt wird. Es gilt nämlich auch der Grundsatz: Je mehr Routine bei einer bestimmten Operation, desto geringer ist hierbei die Fehlerquote. Wie häufig ein Krankenhaus eine ganz bestimmte Operation durchführt, kann man in dem strukturierten Qualitätsbericht entnehmen, den jeder Krankenhausträger bezogen auf jedes nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhaus und jeden konkreten Eingriff gesondert gemäß § 137 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des 5.Sozialgesetzbuchs (SGB  V) jährlich veröffentlichen muss.

Die AOK hatte ermittelt, dass es in Deutschland bei jährlich etwa 18,8 Mio. Behandlungsfällen (Anzahl ist ermittelt für 2011) bei Krankenhausbehandlungen etwa 900.000 bis 1.800.000 unerwünschte Ergebnisse auftreten, was ca. 5-10 % aller behandelten Fälle entspricht. Die vermeidbaren unerwünschten Ergebnisse machen etwa 360.000 bis 720.000 der Fälle aus, was ca. 2-4 % entspricht. Ungefähr jede 100. Behandlung in einem deutschen Krankenhaus (1 % der Behandlungen entspricht ca. 188.000 Fällen)  ist behandlungsfehlerhaft. Zudem verläuft jede 1000. Behandlung  (1 ‰ der Behandlungen entspricht ca. 18.800 Fällen) tödlich.


26.02.2013: Jetzt ist es amtlich:

Patientenrechtegesetz tritt nach langem Ringen um Inhalte in Kraft

Mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt ist das vom Bundestag beschlossene Patientenrechtegesetz am 16. Februar 2013 in Kraft getreten. Hierdurch wurden wichtige Patientenrechte, die bereits seit vielen Jahren durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) und die nachgeordneten Gerichte anerkannt sind, in Gesetzesform gegossen und als §§ 630a BGB ff. in das Bürgerliche Gesetzbuch eingefügt. Zudem wurden beispielsweise auch das Fünfte Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB V) sowie einige weitere Gesetze geändert.

Leider wurde aufgrund effizienter Lobbyarbeit großer Versicherungsgesellschaften insbesondere in den Reihen von CDU/CSU und FDP gerade das angestrebte Ziel einer signifikanten Verbesserung der Patientenrechte nicht erreicht. Stattdessen wurde vom Gesetzgeber nur eine Festschreibung des bereits bestehenden "Status quo" vorgenommen. Gleichwohl führt das Gesetz den hochtrabenden Titel "Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten".

Positiv zu erwähnen ist immerhin, dass

- in § 630f BGB der Inhalt der Dokumentationspflicht der Behandlerseite klar beschrieben wird,

- in § 630g Abs. 3 BGB im Falle des Todes des Patienten das Recht zur Akteneinsicht den nächsten Angehörigen des Patienten - ohne Rücksicht auf das Erbrecht ohne große Nachweise zuerkannt wird und

- in § 630h BGB die bereits anerkannten Fälle der Umkehr der Beweislast explizit aufgeführt werden.

Es bleibt zu hoffen, dass die - insbesondere von der vormaligen Vorsitzenden Richterin des VI. Senats, Frau Gerda Müller, entwickelte - höchstrichterliche Rechtsprechung zum Arzthaftungsrecht durch die Fassung in Gesetzestext nicht zementiert wird, sondern weiterhin flexibel bleibt, um auf Defizite der aktuellen Gesetzeslage (z. B. bei der elektronisch geführten Patientenakte) reagieren zu können.

  • Der vollständige Text des Patientenrechtegesetzes kann hier als PDF eingesehen werden.

 

28.09.2012: Lesung des Patientenrechtegesetzes:

Bundestag berät Stärkung der Patientenrechte

Der Passauer Patientenanwalt, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Marcel Vachek fordert neben dem SPD-Gesundheitsexperten Karl Lauterbach Nachbesserungen zur Verhinderung der Manipulation an Patientenakten.

  • Der vollständige Bericht von Merkur-Online ist hier abrufbar.

 

26.09.2012 - Fälschung von Krankenakten:

Ärztepfusch vertuscht - wie Mediziner Dokumente fälschen, um ihre Kunstfehler zu verheimlichen.

In der im Ersten Deutschen Fernsehen ausgestrahlten Sendung vom 25. September 2012 von REPORT MAINZ (Dauer 6:47 min) ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht, Dr. Marcel Vachek, als Experte für Patientenrecht zu sehen (ab 3:10 min).

 

27.07.2012 - Prozessfinanzierung

Der Prozessfinanzierer LEGIAL AG der ERGO-Versicherung (früher: D. A. S. Prozessfinanzierung) fördert Gerichtsverfahren, wenn keine Rechtsschutzversicherung des Mandanten besteht, gleichwohl aber gute Erfolgsaussichten einer Streitigkeit mit einem Gegenstandswert von mindestens EUR 100.000,00 bestehen. Bundesweit werden nur wenige Rechtsanwälte von dem Prozessfinanzierer empfohlen. Wir freuen uns daher umso mehr, als Dr. Marcel Vachek zu diesen Rechtsanwälten zählt. Unter LEGAL IMAGE wird der Kanzleiinhaber der Kanzlei Dr. Vachek Rechtsanwälte vorgestellt.


24.07.2012 - Nur hier gehören akute Schlaganfallpatienten hin:

"Stroke Units" - Schlaganfallspezialstationen

Das Versagen der Krankenhäuser: Warum Schlaganfallpatienten zu spät in „Stroke Units“ verlegt werden und wie man sich juristisch wehren kann. Der Passauer Patientenanwalt Dr. Marcel Vachek im ARD-Interview

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